Regeln zum Schutz vor Corona
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Wer darf das Gebäude betreten?
Die Musikschule darf nur von Lehrkräften, Mitarbeitern und Schülern betreten werden. Der Einritt einer Begleitperson (z.B. Elternteil) ist nur dann erlaubt, wenn dies aus pädagogischen Gründen dringend erforderlich ist.
Keinen Zutritt haben Personen, die:
- positiv auf COVID-19 getestet oder als positiv eingestuft wurden,
- als Kontaktperson unter Quarantäne stehen,
- aus dem Ausland oder einer besonders betroffenen Region im Inland zurückgekehrt sind (Quarantänedauer: 14 Tage),
- oder andere Krankheitssymptome haben
- Schüler, die mit Erkältungssymptomen in der Musikschule erscheinen, werden sie von ihrem Lehrer / ihrer Lehrerin wieder nach Hause geschickt.
Kontrollierter Einlass
Beim Betreten werden alle Besuche dokumentiert, um im Fall einer COVID-19-Erkrankung die Kontakte nachverfolgen zu können. Anzugeben sind beim Betreten der Musikschule der Name des Schülers, des Lehrers sowie der Unterrichtsraum.
Verpflichtende Hygieneregeln
- Aufenthalt im Gebäude nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nur für die Dauer des Unterrichts
- Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter einhalten
- Husten- und Niesetikette beachten (in die Armbeuge, von anderen Personen abwenden)
- Vor dem Unterricht die Hände gründlich (30 Sekunden) mit Seife waschen
Weitere wichtige Hinweise:
- Die Cafeteria ist aus Hygienegründen geschlossen.
- Zum Verlassen des Gebäudes bitte den Ausgang zur Hofseite benutzen! Dort steht Desinfektionsmittel zur Reinigung der Hände zur Verfügung.