Preise

Übersicht über die Unterrichtsgebühren der Musikschule. Sie beziehen sich auf ein Semester und sind zum jeweiligen Monatsersten zu zahlen. 

Symbolbild Geld & Musik - A. Raetzer

Symbolbild Geld & Musik - A. Raetzer

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Unterrichtsgebühren beziehen sich auf die Dauer eines Semesters (1. April bis 30. September bzw. 1. Oktober bis 31. März) und sind in monatlichen Raten zum jeweiligen ersten des Monats fällig und zahlbar.
 

Unterrichtseinheit wöchentlich / Preise monatlich

1,0 Stunde Einzelunterricht (45 Minuten) 88 Euro
0,5 Stunde Einzelunterricht (25 Minuten) 56 Euro
Gruppenunterricht 2er (45 Minuten) 56 Euro
Gruppenunterricht 3er (45 Minuten) 32 Euro
Eltern-Kind-Gruppe (45 Minuten) 25 Euro
Musikalische Früherziehung (60 Minuten) 28 Euro
Musikalische Grundausbildung (60 Minuten) 28 Euro
Musiktheater (60 Minuten) 15 Euro
Studienvorbereitende Ausbildung (90 Minuten) 50 Euro
Ensembles- und Ergänzungsfächer (45 Minuten)  17 Euro

Die Ensemble- und Ergänzungsfächer sind für Schülerinnen und Schüler, die in einem Instrumentalfach oder Gesang eingeschrieben sind, gebührenfrei.

Familienermäßigung
Die im Gebührenverzeichnis aufgeführte Semestergebühr ermäßigt sich für jedes Familienmitglied
um 15 Prozent - unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Familienmitglied mit Instrumental-
oder Vokalunterricht (Einzelunterricht von mindestens 25 Minuten oder Gruppenunterricht)
angemeldet ist.

Sozialermäßigung
Die Semestergebühr ermäßigt sich um 50 Prozent, wenn der Schüler / die Schülerin, bei Minderjährigen
deren gesetzliche Vertreter, eine gültige Sozialcard oder einen aktuellen Leistungsbescheid
über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylBLG, WoGG oder
BAFöG vorlegt.
Ermäßigungen werden nur so lange gewährt, wie die vorgenannten Bescheinigungen Gültigkeit haben.
Änderungen der Einkommensverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen.

Ermäßigungen werden nur auf Antrag zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats
gewährt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Musikschulsekretariat.