Preise
Noten die aus Münzen auf Notenpapier gelegt sind - A. Raetzer
Noten die aus Münzen auf Notenpapier gelegt sind - A. Raetzer
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Unterrichtsgebühren gelten für die Dauer eines Semesters (1. April bis 30. September, beziehungsweise 1. Oktober bis 31. März) und sind in monatlichen Raten zum jeweiligen ersten des Monats fällig und zahlbar.
Unterrichtseinheit wöchentlich |
Preise monatlich |
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1 Stunde Einzelunterricht (45 Minuten) | 88 Euro |
0,5 Stunde Einzelunterricht (25 Minuten) | 56 Euro |
Gruppenunterricht 2er (45 Minuten) | 56 Euro |
Gruppenunterricht 3er (45 Minuten) | 32 Euro |
Eltern-Kind-Gruppe (45 Minuten) | 25 Euro |
Musikalische Früherziehung (60 Minuten) | 28 Euro |
Musikalische Grundausbildung (60 Minuten) | 28 Euro |
Musiktheater (60 Minuten) | 15 Euro |
Studienvorbereitende Ausbildung (90 Minuten) | 50 Euro |
Ensembles- und Ergänzungsfächer (45 Minuten) | 17 Euro |
Die Ensemble- und Ergänzungsfächer sind für Schülerinnen und Schüler, die in einem Instrumentalfach oder Gesang eingeschrieben sind, gebührenfrei.
Häufig gestellte Fragen zu den Gebühren der Musikschule
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Gibt es Ermäßigungen für den Unterricht?
Die Musikschule bietet die folgenden Ermäßigungen an:
Familienermäßigung
Die Semestergebühr ermäßigt sich für jedes Familienmitglied um 15 Prozent – unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Familienmitglied mit Instrumental- oder Vokalunterricht (Einzelunterricht von mindestens 25 Minuten oder Gruppenunterricht) angemeldet ist.
Sozialermäßigung
Die Semestergebühr ermäßigt sich um 50 Prozent, wenn der Schüler oder die Schülerin, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, eine gültige Sozialcard oder einen aktuellen Leistungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylBLG, WoGG oder BAFöG vorlegt.
Ermäßigungen werden nur so lange gewährt, wie die vorgenannten Bescheinigungen Gültigkeit haben. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen.
Ermäßigungen werden nur auf Antrag zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats
gewährt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Musikschulsekretariat. -
Wann und wie sollte ich die Unterrichtsgebühren zahlen?
Unterrichtsgebühren gelten für die Dauer eines Semesters (1. April bis 30. September, beziehungsweise 1. Oktober bis 31. März) und sind in monatlichen Raten zum jeweiligen ersten des Monats fällig und zahlbar.
Zahlungen können per Überweisung erfolgen. Komfortabler ist jedoch das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem die Musikschule die fälligen Beträge automatisch von Ihrem Konto einzieht.
Berzahlungen sind leider nicht möglich.
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Warum müssen die Ferien mitbezahlt werden?
Die Unterrichtsgebühr ist auch in den Ferienmonaten zu zahlen.
Das ist so, weil die Gebühren für das Jahr festgelegt und in jeweils zwölf gleichen Raten zu zahlen sind. Dies hat zur Folge, dass die monatliche Rate auch dann zu zahlen ist, wenn wie zum Beispiel in den Sommermonaten aufgrund der Ferien kein regulärer Unterreicht stattfindet.
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Gibt es Gutscheine?
Leider bieten wir keine Gutscheine an.
Schulordnungs- und Gebührensatzung
Diese Satzung bildet die rechtliche Grundlage für Unterricht, Gebühren und organisatorische Abläufe – gerne können Sie das vollständige Dokument hier einsehen.
Download
application/pdf - ca. 280,22 KB
Kontakt
Musikschule der Landeshauptstadt Saarbrücken
Nauwieserstraße 366111 Saarbrücken
Bus & Bahn: Landwehrplatz
Telefon:
+49 681 905-2182
Fax:
+49 681 905-2187
E-Mail:
musikschule@saarbruecken.de
Website:
www.musikschule.saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch
14.30 bis 17 Uhr
Dienstag
11 bis 12 Uhr
und
14.30 bis 17 Uhr
Donnerstag
10 bis 11 Uhr
und
14.30 bis 17 Uhr
Freitag
14.30 bis 16.30 Uhr
Hinweis
Die Öffnungszeiten beziehen sich auf die Öffnungszeiten des Sekretariats. Unterricht findet auch zu anderen Zeiten statt.